Soziale Arbeit 4.0

Kategorie: Allgemein

Orientierungshilfe zur Anwendung künstlicher Intelligenz

Die Datenschutzkonferenz (DSK), bestehend aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, hat Anfang Mai eine Orientierungshilfe für den datenschutzkonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. Dieses Dokument richtet sich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen und dient als Leitfaden für datenschutzrechtlich Verantwortliche. Im sozialen Bereich ist diese Orientierungshilfe nochmal intensiver zu betrachten, denn wir haben es häufig mit der Verarbeitung von Gesundheitsbezogen Daten zu tun. Diese Daten unterliegen einem besonderen Schutz und sind besonders sensibel zu verarbeiten.

Anwendungen künstlicher Intelligenz und Datenschutz

Die Orientierungshilfe legt datenschutzrechtliche Kriterien für die Auswahl und den Einsatz von KI-Anwendungen dar. Sie soll als Checkliste dienen, um KI-Anwendungen auszuwählen, zu implementieren und zu nutzen. Besonderes Interesse gilt dabei den sogenannten Large Language Models (LLM), die häufig als Chatbots angeboten werden, aber auch als Grundlage für andere Anwendungen dienen können.

Praxisnahe Fragen und Antworten in der Orientierungshilfe

Die Orientierungshilfe adressiert praxisnah Fragen, die datenschutzrechtlich Verantwortliche bei der Konzeption des Einsatzes, der Auswahl, der Implementierung und der Nutzung von KI-Anwendungen stellen und beantworten müssen. Ob Zweckbestimmung, Transparenzpflichten, Betroffenenrechte oder Richtigkeit von Ergebnissen: Die Orientierungshilfe erörtert wichtige Kriterien entlang der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und zeigt Leitlinien für entsprechende Entscheidungen auf.

Inhaltsübersicht der Orientierungshilfe künstlicher Intelligenz

Die Orientierungshilfe ist verständlich aufgebaut und begleitet somit Verantwortliche bei dem Prozess der Integration von künstlicher Intelligenz in das eigene Unternehmen. So muss sich zu Beginn die Frage der Konzeption des Einsatzes und Auswahl der KI-Anwendung (Kapitel1) gestellt werden. Ist dieser Prozess abgeschlossen folgt die Implementierung der Anwendungen (Kapitel2). Dazu müssen die Beschäftigten entsprechend geschützt und sensibilisiert werden. Im dritten und letzten Kapitel der Orientierungshilfe wird nochmal umfassend auf die Nutzung von diesen Anwendungen eingegangen. Dies betrifft folgende Prozesse

  • Vorsicht bei Eingabe und Ausgabe personenbezogener Daten 
  • Besondere Vorsicht bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten 
  • Ergebnisse auf Richtigkeit prüfen 
  • Ergebnisse und Verfahren auf Diskriminierung prüfen

Entwicklung und Zukunft der Orientierungshilfe

Die Orientierungshilfe wurde von der Taskforce KI unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erarbeitet. Sie wird künftig weiterentwickelt und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Die Taskforce KI der Datenschutzkonferenz hat bereits 2019 die Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz vorgelegt und befasst sich gegenwärtig mit der datenschutzrechtlichen Prüfung des Dienstes ChatGPT.

Hinweise für Entwickler, Hersteller und Anbieter von KI-Systemen

Die Orientierungshilfe richtet sich mittelbar auch an Entwickler, Hersteller und Anbieter von KI-Systemen. Sie enthält Hinweise zur Auswahl datenschutzkonformer KI-Anwendungen, die auf die Gestaltung der Produkte zurückwirken. Die Entwicklung von KI-Anwendungen und das Training von KI-Modellen sind allerdings nicht Schwerpunkt dieser Orientierungshilfe.

Die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ der Datenschutzkonferenz ist auf der Website der Datenschutzkonferenz abrufbar.

Digitales Sozialwesen – Eine Einleitung

Auch das Sozialwesen sollte sich mit den Perspektiven, Notwendigkeiten und auch Risiken der Digitalisierung stellen. So breit wie das Handlungsfeld der Arbeit ist, so vielfältig erscheinen auch die Einsatzmöglichkeiten.

Kennzeichnend für das Sozialwesen ist die Arbeit mit dem Menschen, sei es in der Beratung, Betreuung oder akuten Hilfestellung. Damit einher geht häufig das Erfassen von Daten.

Somit ist auch die Arbeit im Sozialwesen häufig auch eine Form der Datenverarbeitung. Aktuelle Programme unterstützen die Fachkräfte bei der Erfassung und Verknüpfung von Daten. Diese Daten aber zielführend zusammenzufassen scheitert in vielen Bereichen noch.

Die Anforderungen an die Dokumentation schreiten schnell voran. Maßgebend für das SGB IX ist hierbei der ICF. Im gesamten Bundesgebiet erfolgt die Teilhabeplanung anhand dieses Konzeptes. Sowohl Bedarfsermittlung, Prozessgestaltung als auch Berichtswesen haben sich an diesem Modell zu orientieren.

Gleichzeitig kann künstliche Intelligenz einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Teilhabebarrieren leisten. Neben augmented reality ist der Einsatz von unterschiedlichen Tools wie bspw. ChatGPT denkbar und zum Teil schon Realität.

In diesem Blog will ich die unterschiedlichsten Projekte beleuchten und dabei einen umfassenden Überblick über diesen dynamischen Entwicklungsprozess geben. Um Digitalisierung und KI begreifbar zu machen, werden allgemeine Information zur KI bereitgestellt und unterschiedlichste Einsatzfelder beleuchtet.

Der Blog richtet sich dabei nicht zur an Fachkräfte im Sozialwesen, sondern auch an Menschen, die auf unterschiedlichen Ebenen in ihrer Teilhabe beeinträchtigt sind oder Behinderung erleben.

Bleiben Sie gespannt.