Die Datenschutzkonferenz (DSK), bestehend aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, hat Anfang Mai eine Orientierungshilfe für den datenschutzkonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. Dieses Dokument richtet sich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen und dient als Leitfaden für datenschutzrechtlich Verantwortliche. Im sozialen Bereich ist diese Orientierungshilfe nochmal intensiver zu betrachten, denn wir haben es häufig mit der Verarbeitung von Gesundheitsbezogen Daten zu tun. Diese Daten unterliegen einem besonderen Schutz und sind besonders sensibel zu verarbeiten.
Anwendungen künstlicher Intelligenz und Datenschutz
Die Orientierungshilfe legt datenschutzrechtliche Kriterien für die Auswahl und den Einsatz von KI-Anwendungen dar. Sie soll als Checkliste dienen, um KI-Anwendungen auszuwählen, zu implementieren und zu nutzen. Besonderes Interesse gilt dabei den sogenannten Large Language Models (LLM), die häufig als Chatbots angeboten werden, aber auch als Grundlage für andere Anwendungen dienen können.
Praxisnahe Fragen und Antworten in der Orientierungshilfe
Die Orientierungshilfe adressiert praxisnah Fragen, die datenschutzrechtlich Verantwortliche bei der Konzeption des Einsatzes, der Auswahl, der Implementierung und der Nutzung von KI-Anwendungen stellen und beantworten müssen. Ob Zweckbestimmung, Transparenzpflichten, Betroffenenrechte oder Richtigkeit von Ergebnissen: Die Orientierungshilfe erörtert wichtige Kriterien entlang der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und zeigt Leitlinien für entsprechende Entscheidungen auf.
Inhaltsübersicht der Orientierungshilfe künstlicher Intelligenz
Die Orientierungshilfe ist verständlich aufgebaut und begleitet somit Verantwortliche bei dem Prozess der Integration von künstlicher Intelligenz in das eigene Unternehmen. So muss sich zu Beginn die Frage der Konzeption des Einsatzes und Auswahl der KI-Anwendung (Kapitel1) gestellt werden. Ist dieser Prozess abgeschlossen folgt die Implementierung der Anwendungen (Kapitel2). Dazu müssen die Beschäftigten entsprechend geschützt und sensibilisiert werden. Im dritten und letzten Kapitel der Orientierungshilfe wird nochmal umfassend auf die Nutzung von diesen Anwendungen eingegangen. Dies betrifft folgende Prozesse
- Vorsicht bei Eingabe und Ausgabe personenbezogener Daten
- Besondere Vorsicht bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten
- Ergebnisse auf Richtigkeit prüfen
- Ergebnisse und Verfahren auf Diskriminierung prüfen
Entwicklung und Zukunft der Orientierungshilfe
Die Orientierungshilfe wurde von der Taskforce KI unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erarbeitet. Sie wird künftig weiterentwickelt und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Die Taskforce KI der Datenschutzkonferenz hat bereits 2019 die Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz vorgelegt und befasst sich gegenwärtig mit der datenschutzrechtlichen Prüfung des Dienstes ChatGPT.
Hinweise für Entwickler, Hersteller und Anbieter von KI-Systemen
Die Orientierungshilfe richtet sich mittelbar auch an Entwickler, Hersteller und Anbieter von KI-Systemen. Sie enthält Hinweise zur Auswahl datenschutzkonformer KI-Anwendungen, die auf die Gestaltung der Produkte zurückwirken. Die Entwicklung von KI-Anwendungen und das Training von KI-Modellen sind allerdings nicht Schwerpunkt dieser Orientierungshilfe.
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