Soziale Arbeit 4.0

Monat: Mai 2024

GPT-4o ist da

Am 13.05.2024 wurde von OpenAi Chat GPT-4o vorgestellt. Dabei steht das „o“ für Omni. Omni ist der lateinische Präfix für ganz, jeder, alles. Getreu dem Motto steht der aktualisierte Bot jedem zur Verfügung. Lediglich Nutzer*innen die es „unlimitiert“ nutzen wollen, sollten ein entsprechendes Abo abschließen. Nicht zuletzt aus Marketinggründen wird sich gegen die Bezeichnung 5.0 entschieden worden sein, können doch die Erwartungen an eine neue Version zu hoch sein. GPT-4o arbeitet nun mit einem Datenstand von Oktober 2023 (zuvor ca. 2021).

Was erwartet uns bei GPT-4o?

Es ist deutlich schneller als die Vorversion und verspricht dabei auch deutlich weniger Energie zu verbrauchen. Ist dies doch ein wesentlicher Kritikpunkt an KI-Modellen.

Mit dem Sprachmodus ist es nun noch einfacher mit Chat-GPT zu kommunizieren und die Ergebnisse sind echt beeindruckend. Anders als die bisherigen Sprachassistenzen, überzeugt GPT-4o mit einer deutlich lebendigerer Sprache.

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Eine Gutenachtgeschichte vom GPT-4o

Die Fähigkeit, Text, Vision und Audio in einem einzigen neuronalen Netzwerk zu verarbeiten, eröffnet aufregende Möglichkeiten für das Verständnis natürlicher Sprache und die Interaktion mit Benutzern.

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Aufwertungen für bisherige Nutzer*innen

Durch das Update stehen den Gratisnutzer*innen nun einige Funktionen zur Verfügung, die bisher nur in der Bezahlversion enthalten waren. So können eigene Texte bspw. per PDF in den Chat eingefügt und entsprechend verarbeitet werden. Ich habe es Testweise mit dem Landesrahmenvertrag nach SGB IX für das Land Niedersachsen gemacht und den Bot entsprechend nach Inhalten befragt. Aus Basis eingefügter Daten können Analysen und Grafiken erstellt werden.

GPT-4o wird schrittweise eingeführt und ist im Browser, per APP und auf dem PC (Mac) verfügbar. Eine einzelne Windows-App gibt es noch nicht, dies wird wohl nicht zuletzt daran liegen, das Microsoft einer der größten Investoren bei OpenAi ist und ihren eigenen Copiloten damit speist.

Projekt Dienstplan per KI-Assistenz

Im Betrieb steht die Überarbeitung des bisherigen Dienstplanes an. Man versucht die Interessen der Beschäftigten mit den Erwartungen der Klient*innen und den gesetzlichen Anforderungen in Einklang zu bringen. Mal sehen wie GPT-4o mir dabei helfen kann. Ein Erfahrungsbericht wird folgen.

Orientierungshilfe zur Anwendung künstlicher Intelligenz

Die Datenschutzkonferenz (DSK), bestehend aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, hat Anfang Mai eine Orientierungshilfe für den datenschutzkonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. Dieses Dokument richtet sich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen und dient als Leitfaden für datenschutzrechtlich Verantwortliche. Im sozialen Bereich ist diese Orientierungshilfe nochmal intensiver zu betrachten, denn wir haben es häufig mit der Verarbeitung von Gesundheitsbezogen Daten zu tun. Diese Daten unterliegen einem besonderen Schutz und sind besonders sensibel zu verarbeiten.

Anwendungen künstlicher Intelligenz und Datenschutz

Die Orientierungshilfe legt datenschutzrechtliche Kriterien für die Auswahl und den Einsatz von KI-Anwendungen dar. Sie soll als Checkliste dienen, um KI-Anwendungen auszuwählen, zu implementieren und zu nutzen. Besonderes Interesse gilt dabei den sogenannten Large Language Models (LLM), die häufig als Chatbots angeboten werden, aber auch als Grundlage für andere Anwendungen dienen können.

Praxisnahe Fragen und Antworten in der Orientierungshilfe

Die Orientierungshilfe adressiert praxisnah Fragen, die datenschutzrechtlich Verantwortliche bei der Konzeption des Einsatzes, der Auswahl, der Implementierung und der Nutzung von KI-Anwendungen stellen und beantworten müssen. Ob Zweckbestimmung, Transparenzpflichten, Betroffenenrechte oder Richtigkeit von Ergebnissen: Die Orientierungshilfe erörtert wichtige Kriterien entlang der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und zeigt Leitlinien für entsprechende Entscheidungen auf.

Inhaltsübersicht der Orientierungshilfe künstlicher Intelligenz

Die Orientierungshilfe ist verständlich aufgebaut und begleitet somit Verantwortliche bei dem Prozess der Integration von künstlicher Intelligenz in das eigene Unternehmen. So muss sich zu Beginn die Frage der Konzeption des Einsatzes und Auswahl der KI-Anwendung (Kapitel1) gestellt werden. Ist dieser Prozess abgeschlossen folgt die Implementierung der Anwendungen (Kapitel2). Dazu müssen die Beschäftigten entsprechend geschützt und sensibilisiert werden. Im dritten und letzten Kapitel der Orientierungshilfe wird nochmal umfassend auf die Nutzung von diesen Anwendungen eingegangen. Dies betrifft folgende Prozesse

  • Vorsicht bei Eingabe und Ausgabe personenbezogener Daten 
  • Besondere Vorsicht bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten 
  • Ergebnisse auf Richtigkeit prüfen 
  • Ergebnisse und Verfahren auf Diskriminierung prüfen

Entwicklung und Zukunft der Orientierungshilfe

Die Orientierungshilfe wurde von der Taskforce KI unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erarbeitet. Sie wird künftig weiterentwickelt und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Die Taskforce KI der Datenschutzkonferenz hat bereits 2019 die Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz vorgelegt und befasst sich gegenwärtig mit der datenschutzrechtlichen Prüfung des Dienstes ChatGPT.

Hinweise für Entwickler, Hersteller und Anbieter von KI-Systemen

Die Orientierungshilfe richtet sich mittelbar auch an Entwickler, Hersteller und Anbieter von KI-Systemen. Sie enthält Hinweise zur Auswahl datenschutzkonformer KI-Anwendungen, die auf die Gestaltung der Produkte zurückwirken. Die Entwicklung von KI-Anwendungen und das Training von KI-Modellen sind allerdings nicht Schwerpunkt dieser Orientierungshilfe.

Die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ der Datenschutzkonferenz ist auf der Website der Datenschutzkonferenz abrufbar.